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Rechtliches

Neue Sozialgesetze ab 2027, die Freelancer:innen betreffen

By 9. Oktober 2026No Comments
Trüber Ausblick von einer Fähre aus, 2027

Du glaubst, die neue Beitragsverfahrensverordnung (BVV) betrifft Dich nicht? Das kann ein Irrtum sein. Außerdem in Vorbereitung: eine Rentenversicherungspflicht und das staatlich geförderte, private Altersvorsorgedepot. Es lohnt sich, bei diesem Thema genauer hinzusehen.

BVV und (Schein-) Selbstständigkeit

Auf den ersten Blick scheint alles klar. Die neue Beitragsverfahrensverordnung (BVV) regelt ab 1. Januar 2027 die Pflichten von Arbeitgebern, nämlich die durchgehende digitale Prüfbarkeit von Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Solo-Selbstständige oder Freelancer:innen ohne Angestellte sind also nicht betroffen.

Dennoch kann die BVV auf uns unangenehme Auswirkungen haben. Denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nutzt die lückenlose Digitalisierung der Arbeitgeberdaten dann für automatisierte Betriebsprüfungen, auch zur Feststellung von Scheinselbstständigkeit.

Das wiederum werden unsere Auftraggeber:innen spüren. Bei Betriebsprüfungen lässt sich weitaus schneller und systematischer scannen, ob eingekaufte Freelancer:innen wie Angestellte in den Betrieb integriert sind.

Die Folge für uns: Auftraggeber:innen achten ab 2027 noch genauer auf die rechtssichere Gestaltung von Verträgen, Rechnungen und vor allem der tatsächlichen Zusammenarbeit, um Nachzahlungen bei der DRV zu vermeiden.

Was Du unter anderem tun kannst:

  • Sichere Deine Selbstständigkeit ab, indem Du klare Projektverträge mit Deinen Auftraggeber:innen nutzt, in denen die Weisungsfreiheit unmissverständlich betont wird.
  • Achte in der gesamten Kommunikation darauf, keine Begriffe zu verwenden, die für Anstellungen typisch sind wie z. B. „Urlaub beantragen“, „mein Teamleiter“ etc.

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Die Bundesregierung plant ab 2027 eine Altersvorsorgepflicht auch für Solo-Selbstständige (Stand Oktober 2026, endgültige Beschlüsse und Datum der Einführung stehen noch aus).

Das heißt Neugründer:innen, Solo-Selbstständige und Freiberufler:innen ohne bestehende Pflichtabsicherung (z.B. über ein berufsständisches Versorgungswerk oder die Künstlersozialkasse) müssen voraussichtlich ab 2027 verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einzahlen oder eine zertifizierte und pfändungssichere private Alternative nachweisen.

Diese neue Regelung gilt für zukünftige Selbstständige. Sogenannte Bestandsselbstständige sollen ebenfalls erst einmal ins gesetzliche Rentensystem integriert werden, haben aber die Möglichkeit eines Opt-outs. Sie können sich also mit einem simplen Brief daraus befreien.

Als Beitrag in der DRV sind in einem einkommensabhängigen Modell 18,6 % des Gewinns vorgesehen. Alternativ wird ein Regelbeitrag diskutiert, der für Gründer:innen in den ersten Jahren halbiert sein kann (ca. 367 € statt rund 735 € monatlich).

Neben der gesetzlichen Rentenkasse sollen auch andere insolvenzgeschützte und zertifizierte Vorsorgeprodukte (wie die Basisrente bzw. Rürup-Rente) zur Erfüllung der Pflicht anerkannt werden.

Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger auch für Freelancer:innen

Ebenfalls zum 1. Januar 2027 startet das neue, geförderte Altersvorsorgedepot (als Riester-Nachfolge). Damit sind Selbstständige erstmals direkt und unkompliziert mit staatlichen Grundzulagen von bis zu 540 € pro Jahr förderberechtigt.

Detaillierte Infos dazu findest Du bei der DRV.

Community Autor

Michael Schmidt

Michael ist freier Texter in Frankfurt am Main.